Liebe Besucherinnen und Besucher, bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung NRW eine spezielle Besuchsregelung für unser Haus gilt.
Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere wichtigsten Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen
- Die Gesundheit unserer Bewohner und Mitarbeiter hat bei uns absolute Priorität. Deshalb darf das Wohnstift Beethoven nur betreten werden, wenn Sie am selben Tag einen Coronaschnelltest (offizielle Teststelle) oder einen Coronaselbsttest durchgeführt haben. Dies ist durch den/die BesucherIn mündlich zu versichern. Bei Symptomen oder Zweifeln durch die MitarbeiterInnen können wir einen in der Einrichtung durchgeführten Coronaschnelltest verlangen.
Gerne können Sie sich in unserem Testzentrum am Haupteingang des Wohnstifts testen lassen, bitte planen Sie hierfür genug Zeit ein. Die Öffnungszeiten unseres Testzentrums finden Sie unten stehend. - Sorgfältige Reinigung bzw. Desinfektion aller Räumlichkeiten sowie Außenbereiche in regelmäßigen Abständen (besondere Beachtung finden Handläufe, Türgriffe, Liegen, Arbeitsflächen, Toiletten etc.)
- Alle Mitarbeiter tragen mind. einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
- Im gesamten Areal sind ausreichend Hand-Desinfektionsspender verteilt. Wir appellieren an eine angemessene Handhygiene.
- Bitte tragen Sie mind. einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen geschlossenen Räumen. Ausnahmen: In Ihren Wohnungen und am Tisch im Restaurant.
- Halten Sie stets einen Mindestabstand von 1,5 bis 2,0 m zur nächsten Person ein.
- Im Freien des Wohnstift-Areals bitten wir Sie Ihre Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 bis 2,0 m zur nächsten Person nicht möglich ist.
Ausnahme: Die Abstandsregelung gilt nicht für Personen desselben Haushalts. - Die Tische im Restaurant und allen anderen Räumlichkeiten sind so angeordnet, dass die Sicherheitsabstände garantiert werden können.
- Die Wohnungsreinigung erfolgt nach einem exakt vorgegebenen Protokoll. Unsere MitarbeiterInnen müssen während der gesamten Wohnungsreinigung mind. einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe tragen.
Die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig den aktuellsten gesetzlichen Vorgaben angepasst.